UNSERE LEISTUNGEN

Nachhaltigkeitsberichterstattung in Ravensburg

Wir unterstützen Sie gerne ganzheitlich mit unserer professionellen Beratung bei allen erforderlichen Schritten.

Beginnend mit der einer Status-Quo-Analyse überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Gesellschaft von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist und gehen bereits im Einzelnen auf Ihre kundenspezifischen Herausforderungen und die ersten notwendigen Schritte ein.

Danach begleiten wir Sie prüferisch dabei, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu implementieren oder zu transformieren.

Selbstverständlich bieten wir auch die abschließende Prüfung Ihres richtlinienkonformen Nachhaltigkeitsberichts an.

Steuerberater Ravensburg

Hintergrund

CSRD, ESRS, EU-Taxonomie – Begriffe, die in den letzten Wochen und Monaten vermehrt auch in den meisten mittelständischen Unternehmen anzutreffen sind.

Die europäische Union nimmt hierbei zweifellos eine Art globale Vorreiterrolle in der Gesetzgebung zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.

Durch die neuen Verordnungen, Richtlinien und delegierten Rechtsakte sollen die Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (kurz: ESG-Berichterstattung) hinsichtlich der Bedeutsamkeit an die Finanzberichterstattung angeglichen werden.

Für die betroffenen Unternehmen können sich durch die neuen Berichtspflichten durchaus einige Chancen ergeben. Zunächst ist allerdings durch die Neuregelungen der Umsetzungsaufwand nicht zu unterschätzen.

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