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📉 Verlustbescheinigung bei Kapitalanlagen: Frist bis 15.12.2025 unbedingt beachten

By 3. Dezember 2025Steuerrecht

Anleger sollten spätestens bis zum 15. Dezember 2025 prüfen, ob sie bei ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen müssen. Nur mit einer rechtzeitig ausgestellten Bescheinigung können Verluste aus Kapitalanlagen in der Steuererklärung richtig berücksichtigt und mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet werden.

🔍 1. Wie funktioniert die Verlustverrechnung bei Kapitalanlagen?

Banken führen für jeden Kunden zwei getrennte Verlustverrechnungstöpfe:

  • einen allgemeinen Topf für Kapitalerträge wie Zinsen oder Fondsgewinne

  • sowie einen separaten Aktienverlustverrechnungstopf für Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen

Verluste werden innerhalb des Jahres automatisch mit vorhandenen positiven Kapitalerträgen bei derselben Bank verrechnet. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Verluste in das Folgejahr übertragen.

Eine Verlustbescheinigung setzt den jeweiligen Topf zum Jahresende auf Null und ermöglicht es, die Verluste im Rahmen der Steuererklärung mit Gewinnen anderer Banken zu verrechnen.


🗓 2. Warum ist die Frist 15.12.2025 so wichtig?

Der Antrag auf eine Verlustbescheinigung muss spätestens bis zum 15. Dezember 2025 bei der Bank eingegangen sein.
Wird die Frist verpasst, bleibt die Verrechnung ausschließlich innerhalb der Bank bestehen – eine bankübergreifende Verlustverrechnung ist dann für dieses Jahr nicht möglich.


🧾 3. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024

Für wertlos gewordene Aktien gab es bisher eine Verrechnungsgrenze von 20.000 €. Diese Grenze wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 aufgehoben.
Allerdings setzen einige Banken diese Änderung technisch erst zum 1. Januar 2026 vollständig um. Bis dahin kann es vorkommen, dass Hinweise zu „nicht ausgeglichenen Verlusten“ weiterhin erscheinen.


✅ 4. Was Anleger jetzt tun sollten

  • Prüfen Sie Ihre Kapitalanlagen auf bestehende Verluste.

  • Beantragen Sie eine Verlustbescheinigung rechtzeitig vor dem 15. Dezember.

  • Achten Sie in Ihrer Steuerbescheinigung auf Hinweise wie „Verlusttopf“ oder „nicht ausgeglichene Verluste“.

  • Denken Sie daran, dass eine externe Verlustverrechnung nur mit gültiger Bescheinigung möglich ist – besonders relevant bei mehreren Depots oder Banken.


📝 Fazit

Die Verlustbescheinigung ist ein wichtiges Instrument, um Kapitalverluste steuerlich optimal zu nutzen.
Wer die Frist zum 15.12.2025 einhält, sichert sich die Möglichkeit, Verluste bankenübergreifend zu verrechnen.
Die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 – insbesondere bei wertlosen Aktien – machen einen genauen Blick auf die Verlusttöpfe im Jahr 2025 besonders wichtig.

Quelle : BMF-Schreiben vom 14.05.2025; Einkommensteuergesetz