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📈 Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Diese Werte gelten ab Januar

By 26. November 2025Steuerrecht

Ab dem 1. Januar 2026 treten für die Sozialversicherung in Deutschland neue Beitragsbemessungsgrenzen in Kraft. Diese Änderungen betreffen sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die Renten- und knappschaftliche Rentenversicherung. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sollten sich auf spürbare Anpassungen einstellen.

🏥 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversicherung

Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gilt ab 2026:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 69.750 € jährlich bzw. 5.812,50 € monatlich.

  • Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 77.400 € jährlich bzw. 6.450 € monatlich.
    Diese Grenzen bestimmen, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur GKV abgeführt werden müssen. Einkommen oberhalb bleibt bis zur Grenze beitragsfrei oder ermöglicht einen Wechsel in eine private Krankenversicherung.


🧮 2. Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

Auch in der Rentenversicherung kommt es zu Anpassungen ab Januar 2026:

  • Für die allgemeine Rentenversicherung (West & Ost einheitlich) liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 101.400 € jährlich bzw. 8.450 € monatlich.

  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt die neue Grenze 124.800 € jährlich bzw. 10.400 € monatlich.
    Damit sinkt der Anteil des Einkommens, der beitragspflichtig ist – Einkommen oberhalb der Grenze ist beitragsfrei.


📊 3. Weitere wichtige Rechengrößen 2026

Neben den Beitragsbemessungsgrenzen wurden auch weitere zentrale Größen angepasst:

  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung beträgt 51.944 € jährlich.

  • Die Bezugsgröße liegt bei 3.955 € monatlich.
    Diese Werte spielen u.a. bei freiwilligen Versicherungsbeiträgen, Mindestbeiträgen und der Bemessung bestimmter Sozialversicherungsleistungen eine Rolle.


👥 4. Was bedeutet das für Beschäftigte und Arbeitgeber?

Für Beschäftigte:
Wer ein höheres Einkommen hat, wird ab 2026 mehr Beiträge zur Sozialversicherung zahlen – bis zur jeweiligen Grenzmarke. Gleichzeitig könnte durch die höhere Versicherungspflichtgrenze der Wechsel in eine private Krankenversicherung für manche Arbeitnehmer leichter möglich werden.

Für Arbeitgeber:
Die Anpassung bedeutet eine notwendige Anpassung der Lohnabrechnungssysteme und eventuell steigende Lohnnebenkosten, wenn Mitarbeiter in die bereits hohen Beitragsbemessungsgrenzen kommen.


📝 Fazit

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2026 bringen deutliche Veränderungen für die Sozialversicherung mit sich. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls ihre Budgetierung, Lohnabrechnung und Versicherungswahl anpassen.

Quelle : Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).