Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. erfreuen sich bei Privatanlegern großer Beliebtheit. Die Kurse erreichen immer wieder neue Rekorde – doch neben hohen Renditechancen bergen digitale Werte auch steuerliche Risiken.
Um die ordnungsgemäße Versteuerung von Kursgewinnen sicherzustellen, hat die Finanzverwaltung die Anforderungen an die Nachweisführung deutlich verschärft.
📊 Verschärfte Nachweisregeln für Kryptogeschäfte
Privatanleger müssen künftig sämtliche Transaktionen detailliert dokumentieren – auch dann, wenn am Ende keine Steuer anfällt.
Ziel der neuen Vorgaben ist eine vollständige und nachvollziehbare Erfassung aller Vorgänge, um die Einhaltung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten.
Die Finanzverwaltung verlangt insbesondere Nachweise über:
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sämtliche Käufe, Verkäufe und Tauschvorgänge,
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Wallet-Adressen und Handelsplattformen,
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und Screenshots oder Steuerreports als Belege.
Selbst wenn Gewinne steuerfrei bleiben, müssen Anleger auf Nachfrage belegen können, dass die Spekulationsfrist oder die Freigrenze eingehalten wurde.
Die vollständige Dokumentation ist daher unerlässlich für eine korrekte Steuererklärung.
🧾 Grundregeln zur Besteuerung von Kryptowährungen
Für die steuerliche Behandlung gilt die Regel des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) über private Veräußerungsgeschäfte:
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Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten bleiben steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.
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Erfolgt der Verkauf innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn steuerpflichtig – und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
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Die Freigrenze beträgt 1.000 € im Jahr. Wird sie überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden, also vom ersten Euro an.
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Die einjährige Spekulationsfrist beginnt am Tag des Kaufs und gilt auch nach einem Tausch in eine andere Kryptowährung, beispielsweise von Bitcoin in Ethereum.
📉 Behandlung von Verlusten
Verluste aus Kryptogeschäften können unter bestimmten Bedingungen mit anderen steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen verrechnet werden – und zwar dann, wenn sie innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert wurden.
Verluste außerhalb dieser Frist bringen dagegen keinen Steuervorteil.
⚠️ Besondere Anforderungen bei ausländischen Handelsplattformen
Die Regeln sind besonders streng beim Handel über ausländische Kryptobörsen.
Hier gilt eine erweiterte Mitwirkungspflicht: Anleger müssen alle relevanten Daten und Belege selbst beschaffen.
Fehlen Unterlagen – etwa durch die Insolvenz einer Handelsplattform –, kann das Finanzamt die Werte zum Nachteil des Anlegers schätzen.
Quelle : Das Aktuelle aus Steuern und Wirtschaft, Ausgabe November 2025