Immer mehr Menschen verdienen mit Inhalten auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch Geld.
Ob durch Werbekooperationen, Produktplatzierungen, Affiliate-Links, Merchandise-Verkäufe oder Spenden von Followern – all diese Einnahmen können steuerpflichtig sein.
Um für mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen, hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen nun eine zentrale Informationsseite für Influencer und Content-Creators veröffentlicht:
👉 www.finanzamt.nrw.de/influencer
💡 Überblick: Steuerliche Pflichten für Influencer
Die neue Plattform bündelt alle wichtigen Informationen rund um das Thema Steuern in der Creator-Branche.
Im Mittelpunkt steht dabei die Umsatzsteuer, doch auch Einkommensteuer, Gewerbesteuer und die verschiedenen Einnahmearten werden übersichtlich erklärt.
Zu den typischen Einnahmequellen zählen:
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Sponsorings und Werbepartnerschaften,
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Produktplatzierungen,
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Affiliate-Marketing,
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Verkauf von Merchandise-Artikeln,
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und Preisgelder oder Spenden von Followern.
Alle diese Einnahmen können steuerlich relevant sein – unabhängig davon, ob der Creator hauptberuflich oder nebenbei tätig ist.
⚖️ Die Kleinunternehmerregelung
Eine wichtige Ausnahme betrifft die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Sie gilt, wenn:
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der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und
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im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet.
Wer innerhalb dieser Grenzen bleibt, gilt nicht als umsatzsteuerpflichtig.
Das bedeutet konkret:
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kein Ausweis von Umsatzsteuer auf Rechnungen,
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keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und
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keine Umsatzsteuerjahreserklärung.
🧾 Praxisnahe Informationen und Hilfen
Die neue Informationsseite der Finanzverwaltung bietet:
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kompakte Texte und Erklärvideos,
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weiterführende Links zu steuerlichen Themen,
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und praktische Tipps zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.
Das Angebot richtet sich sowohl an Einsteigerinnen und Einsteiger als auch an etablierte Content-Creators.
Ziel ist es, die Branche frühzeitig zu unterstützen, Steuerfallen zu vermeiden und einen rechtssicheren Karriereweg zu ermöglichen.