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Ab November 2024: Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

By 4. Oktober 2024Steuerrecht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 28.06.2024 den Entwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV) veröffentlicht. Diese Verordnung regelt die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) an Unternehmern aller Rechtsformen in Deutschland.

Die Vergabe der W-IdNr. basiert auf § 139c der Abgabenordnung (AO) und erfolgt auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Mit der Einführung der W-IdNr. soll eine eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren sichergestellt und die Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und den Behörden vereinfacht werden. Zudem wird die W-IdNr. perspektivisch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gemäß dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz dienen.

Die initiale Vergabe der W-IdNr. soll zum 01.11.2024 beginnen und in mehreren Stufen bis 2026 abgeschlossen werden. Die Nummer besteht aus den Buchstaben „DE“ gefolgt von neun Ziffern und übernimmt die Aufgaben der bisherigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen, sollen diese ab dem 30.09.2024 auch als W-IdNr. verwenden können. Wirtschaftlich Tätigen ohne USt-IdNr., aber mit umsatzsteuerlicher Erfassung (bzw. Befreiung als Kleinunternehmer) wird das BZSt eine W-IdNr. zuweisen und elektronisch mitteilen – vorausgesetzt, sie haben ein ELSTER-Benutzerkonto. Alle anderen wirtschaftlich Tätigen erhalten ihre W-IdNr. zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Verordnungsentwurf regelt zudem Einzelheiten zur W-IdNr., wie den Zeitpunkt der Einführung, Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung. Die Bundesregierung wird die Verordnung beschließen, nachdem der Bundesrat zugestimmt hat. Diese Zustimmung wird für Ende September erwartet.

Informativ: 

Die Einführung der W-IdNr. markiert einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und der behördlichen Kommunikation. Der Verordnungsentwurf ist auf der Internetseite des BMF verfügbar.

Quelle : Das Aktuelle aus Steuern und Wirtschaft, Ausgabe Oktober 2024