Umzugskosten geltend machen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen.
Bei einem beruflich veranlassten Umzug können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen oder alternativ vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen.
Umzugskosten betreffen insbesondere die Transportkosten, Reisekosten, Mietentschädigung für doppelte Mietzahlungen sowie die sog. sonstigen Umzugsauslagen. Dabei können sonstige Umzugsauslagen mit einer Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden (analog § 10 BUKG).
Diese Umzugskostenpauschale wird zum 01.03.2024 für berechtigte Personen von 886 Euro auf 964 Euro erhöht.
Quelle: BMF-Schreiben vom 28.12.2023, IV C 5 – S 2353/20/10004:003
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