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Erhöhung der Umzugskostenpauschale

By 14. Februar 2024Februar 21st, 2024Steuerrecht

Umzugskosten geltend machen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen.

Bei einem beruflich veranlassten Umzug können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen oder alternativ vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen.

Umzugskosten betreffen insbesondere die Transportkosten, Reisekosten, Mietentschädigung für doppelte Mietzahlungen sowie die sog. sonstigen Umzugsauslagen. Dabei können sonstige Umzugsauslagen mit einer Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden (analog § 10 BUKG).

Diese Umzugskostenpauschale wird zum 01.03.2024 für berechtigte Personen von 886 Euro auf 964 Euro erhöht.

Quelle: BMF-Schreiben vom 28.12.2023, IV C 5 – S 2353/20/10004:003

Mehr zum Thema können Sie hier lesen.

Die Beiträge dienen lediglich Informationszwecken und sind als Hinweise bestimmt. Für die Bearbeitung und Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder unsere Unterstützung zurück.

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