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Elterngeld: Wegfall des Elterngeldes für besserverdienende Eltern

By 10. April 2024Steuerrecht

Erwerbstätige Mütter und Väter, die sich nach der Geburt des Kindes um dessen Betreuung kümmern, erhalten seit dem 1. Januar 2007 zum Ausgleich für das wegfallende Einkommen das staatliche Elterngeld.
Grundlage für das Elterngeld ist das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen des betreuenden Elternteils in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes, von dem Steuern und Sozialabgaben mit Pauschalsätzen abgezogen werden und so ein fiktives Nettoeinkommen berechnet wird.

Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbständige sowie Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner. Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes kein Einkommen hatten oder bei denen kein Einkommen wegfällt, weil sie vor und nach der Geburt in unverändertem Umfang teilzeiterwerbstätig sind, bekommen den Mindestbetrag von 300 Euro. Dies gilt auch für Eltern, die vor der Geburt Einkommen hatten und bei denen die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt. Eltern, deren Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2.770 Euro betrug (sogenanntes Elterngeld-Netto), bekommen den Höchstbetrag von 1.800 Euro. Darüberhinausgehendes Einkommen wird nicht durch das Elterngeld ersetzt. Kein Elterngeld erhalten Paar und getrennt Erziehende, die ein zu versteuerndes Einkommen über einer bestimmten Grenze haben.

Mit den Gesetzen zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 haben sich die Koalitionsfraktionen auf folgende Änderungen beim Elterngeld verständigt: Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare auf 200.000 Euro festgelegt. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare sowie voraussichtlich auch für Alleinerziehende noch einmal moderat auf 175.000 Euro gesenkt.

Quelle: Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024, BMFSFJ Homepage

Die Beiträge dienen lediglich Informationszwecken und sind als Hinweise bestimmt. Für die Bearbeitung und Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder unsere Unterstützung zurück.
Neugeborenes Baby Elterngeld