Wer freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgibt (sogenannter „Antragsveranlager“), erhält von seinem Finanzamt nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts im Durchschnitt eine Steuererstattung von 1.095 € pro Jahr. 88% aller freiwilligen Steuererklärungen führen zu einer Erstattung.
Antragsveranlager sind oftmals Studierende, ledige Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 oder Doppelverdiener mit Steuerklasse 4 ohne Nebeneinkünfte. Sie sollten durch ihren Steuerberater prüfen lassen, ob sie ihre einbehaltene Lohnsteuer über eine Erklärungsabgabe zurückholen können.
Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres nachträglich beim Finanzamt eingereicht werden. Zinsen auf den Erstattungsbetrag zahlt das Finanzamt zudem aus, wenn mit der freiwilligen Abgabe länger als 15 Monate nach dem Ende des Steuerzeitraums gewartet wurde. Eine freiwillige Abgabe lohnt sich insbesondere, wenn sich folgende Positionen absetzen lassen:
- Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorgebeträge, Ausbildungskosten)
- Kinderbetreuungskosten
- Außergewöhnliche Belastungen (bspw. Krankheitskosten)
- Pflegepauschbetrag
- Unterhaltszahlungen an volljährige Personen ohne Kindergeldanspruch
- Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt
- Hohe Werbungskosten über dem Pauschbetrag
Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr als 20 km bei einer 5-Tage-Woche, so ist die Werbungskostenpauschale bereits überschritten. Gleich verhält es sich bei 210 Homeoffice-Tagen pro Jahr.
Quelle: Das Aktuelle aus Steuern und Wirtschaft, Ausgabe April 2024