Ein Dienstwagen, welcher auch privat genutzt werden darf, gilt steuerrechtlich als geldwerter Vorteil. Dieser geldwerte Vorteil muss lohnversteuert werden. Zu Jahresbeginn können Arbeitnehmer mit Dienstwagen entscheiden, ob der geldwerte Vorteil für die private Nutzung pauschal (sog. 1%-Regelung) oder anhand der tatsächlichen Nutzung (Fahrtenbuch) ermittelt werden soll.
Aber auch nachträglich können Arbeitnehmer die Ermittlungsart in ihrer Einkommensteuererklärung ändern. Dies kann sich unter Umständen anbieten, wenn im betreffenden Jahr nur wenige Privatfahrten stattgefunden haben und sich das Fahrtenbuch steuerlich mehr lohnt. Wer jedoch von der pauschalen auf die tatsächliche Nutzung wechseln möchte, muss ein Fahrtenbuch mit lückenloser und ganzjähriger Dokumentation aller Fahrten führen.
Quelle: Das Aktuelle aus Steuern und Wirtschaft, Ausgabe Januar 2024
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