Erhöhung der Minijob Verdienstobergrenze.
Der Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung (=Minijob) ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Verdienstobergrenze orientiert sich dabei an einer dynamischen Geringfügigkeitsgrenze. Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,00 Euro auf 12,41 Euro zum 01.01.2024 steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob beträgt weiterhin ca. 43 Stunden pro Monat.
Quelle: § 8 SGB IV | Geringfügigkeits-Richtlinien
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