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Erhöhung der Verdienstobergrenze bei Minijobs

By 21. Februar 2024Steuerrecht

Erhöhung der Minijob Verdienstobergrenze.

Der Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung (=Minijob) ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Verdienstobergrenze orientiert sich dabei an einer dynamischen Geringfügigkeitsgrenze. Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,00 Euro auf 12,41 Euro zum 01.01.2024 steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob beträgt weiterhin ca. 43 Stunden pro Monat.

Quelle: § 8 SGB IV | Geringfügigkeits-Richtlinien

Mehr dazu können Sie hier lesen.

Die Beiträge dienen lediglich Informationszwecken und sind als Hinweise bestimmt. Für die Bearbeitung und Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder unsere Unterstützung zurück.

Minijobgrenze und Mindestlohn wurden erhöht